AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


(AGB) der Greenland Rolling Academy

 

1. Allgemeines
1.1 Gegenstand dieser AGB

Zum Erfolg einer Veranstaltung trägt auch bei, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die fester Bestandteil jedes Vertrages sind, von vornherein klargestellt werden.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Greenland Rolling Academy und ihren Kunden bzw. Kundinnen* (im Folgenden „Teilnehmer*innen“).

Ein Kurs, ein Coaching oder eine Veranstaltung werden im folgenden Text der einfachheitshalber als Veranstaltung bezeichnet. Greenland Rolling Academy ist der Firmenname. Verantwortliche ist Britta Laube.

 

2. Anmeldungen
2.1 Anmeldevorgang, Buchungsbestätigung, Zahlung

Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen geschieht über das Kontaktformular auf unserer Website oder über eine E-Mail an info@greenland-rolling-academy.de und bietet der Greenland Rolling Academy den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Meldet eine Person mehrere Teilnehmer*innen an, so steht sie auch für deren Vertragsverpflichtungen ein.

Der Vertrag kommt durch die von uns versandte Buchungsbestätigung zustande. Mit der Buchungsbestätigung wird die Zahlungsaufforderung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen versandt. 


2.2 Ausgebuchte Programme

Die Greenland Rolling Academy bemüht sich, ausgebuchte Veranstaltungen schnellstmöglich auf seiner Website als „ausgebucht“ zu markieren. Sollte es jedoch einmal vorkommen, dass eine Veranstaltung bei der Anmeldung bereits ausgebucht ist, besteht kein Anspruch auf Teilnahme.



3. Leistungen Greenland Rolling Academy

Die Website www.greenland-rolling-academy.de ist eine Plattform zur Buchung von Kursen im Grönland-inspirierten Paddel- und Rollenstil. Die zu erbringende Leistung bezieht sich dabei auf die Beschreibung der gebuchten Veranstaltung. Die Greenland Rolling Academy behält sich allerdings vor, im Einzelfall das Programm (und damit gebuchte Leistung) abzuändern, insbesondere wenn die Situation vor Ort und die Sicherheit der Teilnehmer*innen und der Veranstaltungsleiter dies erfordern. Dies können z.B. wetterbedingte Änderungen von geplanten Zeiten im Wasser sein (zu starker Wind, Gewitter, usw.) oder eine flexible Programmgestaltung, die sich an den gegebenen Bedingungen und/oder den besonderen Bedürfnissen der Teilnehmer*innen orientiert. Höhere Gewalt, gesetzliche Bestimmungen, Erkrankungen u. ä. können sehr kurzfristig Veränderungen der angebotenen Leistung nötig machen. Grundsätzlich ist die Greenland Rolling Academy bestrebt, bestmögliche Leistungen im Rahmen der ausgeschriebenen Veranstaltung zu liefern – die Sicherheit unserer Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen steht hierbei aber immer an erster Stelle. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch.


Die Greenland Rolling Academy bietet diverse Veranstaltungen im In- und Ausland an. Bei unseren Grönlandrollen-Kursen dreht sich alles um die Vermittlung verschiedener Lehrinhalte rund um das Thema Kajak-Rollen. So liegt es nahe, dass sich die meisten unserer Veranstaltungen auf dem Wasser abspielen. Darüber hinaus bieten wir aber auch andere Veranstaltungen (z.B. Yoga für Paddler etc.) an Land an, die ebenfalls in klarem Bezug zum Thema Seekajak stehen. Dies ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. 

Eine Veranstaltung der Greenland Rolling Academy kann, je nach Ausschreibung, ein- oder mehrtägig sein, beschränkt sich aber immer auf unsere Leistungen am oder auf dem Wasser bzw. am Veranstaltungsort während der im Programm ausgeschriebenen Veranstaltungstage und ggf. Kurszeiten.


Die Greenland Rolling Academy ist nicht für die Unterkunft der Teilnehmer*innen verantwortlich. Der/die Teilnehmer/in ist selbst verantwortlich, sich um ihre eigene Unterkunft am Veranstaltungsort zu kümmern. Die Greenland Rolling Academy ist nicht für Organisation und Durchführung der Anreise verantwortlich.



4. Sicherheit und Haftungsausschluss

4.1 Sicherheit

Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er/ sie über eine normale körperliche Konstitution und ausreichende Schwimmkenntnisse verfügt und die Veranstaltung nur in einem beschwerdefreien Gesundheitszustand antritt. 

Der verantwortliche Veranstaltungsleiter hat die vollumfängliche Befugnis zu jeder Zeit ein Programm aus Sicherheitsgründen abzuändern oder abzubrechen (z.B. bei Gewitter; siehe hierzu auch Abschnitte 3).

Sollte sich ein/eine Teilnehmer/in dennoch dafür entscheiden, alleine oder mit anderen Teilnehmer*innen ohne Veranstaltungsleiter oder dessen Vertreter aufs Wasser zu gehen, geschieht dies als private Aktivität, für die die Greenland Rolling Academy keinerlei Verantwortung übernimmt. 


4.2 Haftungsausschluss: Teilnahme auf eigenes Risiko

Die Greenland Rolling Academy haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung und Erbringung der gebuchten Leistungen. Der Veranstaltungsleiter und dessen Vertreter sind weisungsberechtigt. Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, den Weisungen des Veranstaltungsleiters nachzukommen. Eine aus Nichtbefolgung einer Anweisung der Veranstaltungsleitung oder dessen Vertretung resultierende Schäden sind selbstverschuldet.


Die Haftung der Greenland Rolling Academy für Sach- und Personenschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen (Einschränkung: siehe Abschnitt 4.7). Die Teilnahme an allen Kursen, Veranstaltungen und Zusatzprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr. 


Die Lagerung von Privateigentum in unseren Fahrzeugen und Zelten oder von uns angemieteten Räumen erfolgt stets auf eigene Gefahr. 


4.2.1 Verzichtserklärung

Das Rollen der Seekajaks, Seekajakfahren und die Durchführung von Yoga-Asanas birgt wie die meisten Sportarten gewisse Risiken, die auch bei gewissenhafter Vorbereitung und professioneller Betreuung nicht ganz auszuschließen sind. Der/die Teilnehmer/in versichert schriftlich vorab in einem auszufüllenden Formular, dass er/ sie über eine normale körperliche Konstitution und ausreichende Schwimmkenntnisse verfügt und die Veranstaltung nur in einem beschwerdefreien Gesundheitszustand antritt. 


4.3 Erweiterter Haftungsausschluss: Private Aktivitäten außerhalb des Veranstaltungsprogramms

Die Greenland Rolling Academy übernimmt ausschließlich für die im Veranstaltungsprogramm oder zusätzlich vor Ort angebotenen offiziellen Aktivitäten die Verantwortung. Als offizielle Aktivität gelten alle durch die Greenland Rolling Academy und seine Mitarbeiter*innen angebotenen Aktivitäten, die entweder im Veranstaltungsprogramm vorgesehen sind oder als zusätzliche Aktivität den Teilnehmer*innen angeboten werden. Für private Aktivitäten, die durch die Teilnehmer*innen selbständig oder in der Gruppe neben der angebotenen Veranstaltung durchgeführt, organisiert und vorgenommen werden, übernimmt die Greenland Rolling Academy keine Haftung.

Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für: 

  • Schwimmen, privates Paddeln oder Üben und private Aktivitäten auf dem Wasser, vor, nach oder außerhalb der von der Greenland Rolling Academy geleiteten Veranstaltung, auch während der Mittagspause; 
  • Private Transporte zum oder vom Wasser, per PKW, Velo, ÖV oder zu Fuß;
  • Alle privaten Tätigkeiten (zu Lande wie zu Wasser) vor und nach der von der Greenland Rolling Academy geleiteten Veranstaltung.


4.4 Schäden an Material von Teilnehmer*innen

Die Benutzung des eigenen Materials geschieht auf eigene Verantwortung. Die Greenland Rolling Academy ist ebenso nicht verantwortlich für Diebstähle oder den Verlust von Privatsachen, die vor, während oder nach dem von der Greenland Rolling Academy geleiteten Veranstaltung abhanden gekommen sind, auch wenn sich die Sachen in Fahrzeugen der Greenland Rolling Academy befunden haben.

Ebenso ist die Greenland Rolling Academy nicht verantwortlich für Schäden an bzw. Verluste von privatem Material (Kajaks, Paddel, Ausrüstung, Reisegepäck etc.), die sich vor, während oder nach unserem Programm oder auf dem Transport zum Einsatzort bzw. zum Wasser ereignen. Insbesondere wird jegliche Haftung im Zusammenhang mit Schäden an Mobiltelefonen, Kameras, Autoschlüsseln und anderer Elektronik, die mit aufs Wasser genommen wurde, abgelehnt.


4.5 Schäden Material der Greenland Rolling Academy

Die Greenland Rolling Academy stellt dir auf Wunsch (und zu den in der jeweiligen Ausschreibung bzw. unter Abschnitt 6 aufgelisteten Konditionen) hochqualitative Kajaks und Paddel zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer*innen unser Einsatzmaterial mit der angemessenen Sorgfalt behandelst. Natürlich entstehen beim Gebrauch von Booten und Material kleinere Gebrauchsschäden wie Kratzer und Schrammen. Das ist in Ordnung und tatsächlich sogar unvermeidbar. Deshalb gehen kleinere Schäden (z.B. Gelcoatreparaturen von bis zu 1h Arbeitszeit) grundsätzlich auf unsere Rechnung.


Sollten ein/e Teilnehmer/in unsachgemäß oder fahrlässig mit dem dir zur Verfügung gestellten Material umgehen (z.B. Anlanden mit Wucht auf einen Kiesstrand oder eine Betonrampe, mit ausgefahrenem Skeg anlanden, „Paddelbrücke“ beim Einsteigen usw.) oder größere Schäden (Löcher, Risse, große Gelcoatschäden, gebrochene Paddel, beschädigte Skegs einschließlich Kabelzug etc.) verursachen, so ist es Sache des/der Teilnehmers/in, diese entweder selbst fachgerecht zu reparieren, für die Reparatur aufzukommen oder eine Zahlung für eine Neubeschaffung zu leisten. 


4.6 Schäden an fremdem Eigentum

Die Greenland Rolling Academy lehnt jegliche Haftung für Schäden an fremdem Eigentum ab, die ein/eine Teilnehmer/in vor, während oder nach einem unserer Veranstaltungen verursachst. Dies schließt Schäden am Material anderer Teilnehmer*innen oder z.B. an im Hafen liegenden Booten, Hafenanlagen, Campingplatz-Installationen, Stegen oder geparkten Autos (usw.) ein. 


4.7 Einschränkung

Die in Abschnitt 4 formulierte Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Greenland Rolling Academy, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der Greenland Rolling Academy beruhen.


5. Stornierungen und Programmänderungen

5.1 Wetter, Naturkatastrophen, Krisen und Höhere Gewalt 

Höhere Gewalt, gesetzliche Bestimmungen, Erkrankungen u. ä. können sehr kurzfristig Veränderungen der angebotenen Leistung nötig machen.

Ist wegen Sturm, politischen Unruhen und Krisensituationen, Hochwasser, Atomunfällen, Naturkatastrophen oder anderer Situationen, bereits im Vorfeld zu befürchten, dass die sichere Durchführung einer geplanten Veranstaltung nicht garantiert werden kann, ist die Greenland Rolling Academy berechtigt, diese zu jedem Zeitpunkt abzusagen. In diesem Fall entstehen für dich keinerlei Stornierungskosten. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe zurückerstattet.


Treten während einer laufenden oder mehrtägigen Veranstaltung Wetterverschlechterungen oder andere Ereignisse ein, die die sichere weitere Durchführung (oder teilweise Durchführung) gefährden, so ist die Greenland Rolling Academy zu jedem Zeitpunkt berechtigt, Änderungen im Programmablauf vorzunehmen, ohne dass deswegen von den Teilnehmer*innen Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden können. 


5.2 Rücktritt Teilnehmer*innen / Stornierungskosten

Die Teilnehmer*innen kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Erst mit der schriftlichen Bestätigung der Greenland Rolling Academy ist dein Rücktritt wirksam. Es ist empfehlenswert neben einer E-Mail kurz telefonisch Bescheid zu geben (+49 (0)172 – 79 47 445).

Als Ersatz für die Vorbereitungen und den Verwaltungsaufwand können wir eine Entschädigung verlangen:


bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20%

bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70%

ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100%


Bei Nichtantritt der Veranstaltung fällt der volle Preis der Veranstaltung an. 

Bei Nichterscheinen, zu spätem Eintreffen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Preisermäßigung oder Rückerstattung der Kosten. Dasselbe gilt, wenn ein/e Teilnehmer/in Teile eines mehrtägigen Programms verpasst, weil sie z.B. während einer Veranstaltung krank wird oder sich vorübergehend nicht wohlfühlt.

Ersatzperson: 

Bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn kann vom Vertrag schriftlich zurückgetreten werden, wenn gleichzeitig eine Ersatzperson gestellt wird. Wir erheben dann eine Bearbeitungsgebühr von 25.- EUR und dadurch entstehende Mehrkosten, vorausgesetzt die Ersatzperson entspricht den Veranstaltungsanforderungen und die Greenland Rolling Academy widerspricht dem Personenwechsel nicht.


5.3 Rücktritt der Greenland Rolling Academy:

Die Greenland Rolling Academy kann bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht ist, muss aber die Teilnehmer*innen davon umgehend unterrichten. Die Greenland Rolling Academy verpflichtet sich, alle bereits geleisteten Zahlungen zeitnah zu erstatten, muss jedoch keine weiteren Entschädigungen für bereits getroffene Vorbereitungen, Verdienstausfälle oder Buchungen/Stornierungen zahlen. Die Greenland Rolling Academy kann vor oder während einer Veranstaltung fristlos von einem Vertrag zurücktreten, wenn der/die Teilnehmer/in die Vorbereitung oder Durchführung einer Veranstaltung trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere Teilnehmer*innen oder Begleiter gefährdet, sich vertragswidrig verhält oder den Anforderungen aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Während einer Veranstaltung kann der fristlose Vertragsrücktritt auch durch einen Veranstaltungsleiter oder dessen Vertretung mündlich ausgesprochen werden. Die Greenland Rolling Academy behält hierbei den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis, tatsächlich ersparte Aufwendungen muss die Greenland Rolling Academy ggf. zurückerstatten. 


6. Preise

Es gelten die in der jeweiligen Veranstaltungs-Ausschreibung kommunizierten Preise und Konditionen.


6.1 Mietpreise Kajaks und Material

Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen kann der/die Teilnehmer/in, auf Vorbestellung, ein Kajak ausleihen. Sollte in der Veranstaltungs-Ausschreibung nichts anderes spezifiziert worden sein, gelten folgende Preise:


  • Kajak: 20 Euro / Tag 
  • Paddel: 5 Euro / Tag
  • Tuilik: 10 Euro / Tag


7. Unternehmerhaftpflichtversicherung Greenland Rolling Academy

Die Greenland Rolling Academy verfügt über eine Unternehmerhaftpflichtversicherung.


8. Schlussbestimmungen

8.1 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, wird dadurch deren Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Lücken.


8.2 Gerichtstand

Gerichtstand für beide Vertragspartner ist Flensburg. 

Veranstalter ist die Greenland Rolling Academy

Britta Laube


Letzte Änderungen: 08.07.2022


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